Kolumne aus der SonntagsZeitung vom 18.01.2009
Schon beim Flug von Saigon nach Singapore waren sie mir aufgefallen: Ein Paar, das heraus stach, weltläufiger wirkte, besser angezogen und cool, ohne dass ich hätte angeben können, weshalb. Im Sutton Palace Singapore stand man am Check-in… Den ganzen Artikel lesen: »Die Prinzessin als Krähe«
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Ein Kommentar
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haemmerli (Autor)
Ein eitler Ex-Magistrat (mit deutschem Migrationshintergrund!)
Christoph Blocher hat nicht nur einen deutschen Migrationshintergrund. Seine Poltik hätte dazu geführt, dass seine Vorfahren gar nicht hätten eingebürgert werden dürfen. (Und uns womöglich einiges erspart geblieben wäre.) Bruno Vanoni recherchierte diese Geschichte für den Tages-Anzeiger vom 08.09.2004. Und weil ich diese Angaben sonst nirgends gefunden habe, hier noch einmal der Artikel von Bruno Vanoni, die der Autor verdankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat.
Die Mär von Blochers Einbürgerung
Seine deutschen Vorfahren sind anders eingebürgert worden, als es Christoph Blocher lieb ist: Sie kauften sich in einer Gemeinde ein, wo sie gar nicht wohnten – weil es dort günstiger war.
Bei seinem lauen Auftritt für die erleichterte Einbürgerung liess Bundesrat Christoph Blocher keinen Zweifel, wo aus seiner Sicht der richtige Weg zum Schweizer Pass durchführen soll: über die Gemeinde, in der die einzubürgernde Person wohnt. Dort soll von Fall zu Fall entschieden werden, ob jemand genug integriert ist und so das Schweizer Bürgerrecht auch verdient.
«Es ist ja nicht so, dass einer – gleichgültig, wo er wohnt – eingebürgert wird», sagte Blocher und beschwor einen Sonderfall, der zwar in vielen Köpfen, aber in der Realität nicht existiert: Zwar kann in der Schweiz nur Landesbürger werden, wer zuerst ein Gemeindebürgerrecht erwirbt. Doch es ist rechtlich und praktisch durchaus möglich, dies in einer Gemeinde zu tun, ohne dort zu wohnen.
Von dieser Möglichkeit, die nicht zum derzeit propagierten Bürgerrechtsmythos der Nein-Kampagne der SVP passt, haben 1861 just auch Christoph Blochers deutsche Vorfahren bei ihrer Einbürgerung profitiert. Dies ergaben Recherchen des «Tages-Anzeigers», die der bisher verbreiten Familienlegende widersprechen.
Blochers Ururgrossvater Johann Georg sei am deutschen Rheinufer zum «pietistischen Christenlehrer» ausgebildet und dann «für einen Hungerlohn ins bildungsmässig unterentwickelte» Berner Oberland geschickt worden, heisst es in der einzigen autorisierten Blocher -Biografie, 1995 verfasst von Wolf Mettler. Konkret habe es Stammvater Blocher in die Haslitaler Gemeinde Schattenhalb verschlagen. «Er hat dort geheiratet und sich in dieser Ortschaft einbürgern lassen.»
Gemäss den Einbürgerungsakten ist Blochers Einbürgerung freilich nicht so einfach und selbstverständlich erfolgt, wie es bisher gerne dargestellt wurde – zuletzt im «Blick» und vom SVP-Bundesrat selber in einem «Le Matin»-Interview. Denn gemäss dem Protokoll der Bürgerversammlung, die Johann Georg Blocher «aus dem Königreich Würtemberg» am 21. Oktober 1861 das Schattenhalber Bürgerrecht zusicherte, lebte der Gesuchsteller damals «als Lehrer im Steinhölzli bei Bern» – also fast 100 Kilometer von seinem designierten Heimatort entfernt.
Dort, am Stadtrand von Bern, befand sich damals ein bekanntes Mädchenheim, das auch auf Betreiben von Jeremias Gotthelf zur «christlichen Armenerziehung» gegründet worden war. Wie aus der Festschrift zum 122-jährigen Bestehen des Trägervereins hervorgeht, trat Johann Georg Blocher dort am 1. November 1856 eine Stelle als Anstaltsleiter an – also knapp fünf Jahre vor seiner Einbürgerung im fernen Schattenhalb. Geholt worden war er aus dem Baselbieter Bauerndorf Bennwil.
Diese Vorgeschichte tönt heutzutage pikant. Denn mit einem solchen Werdegang wäre eine Einbürgerung im Kanton Bern heute und in Zukunft nicht möglich. Nach heutigem und künftigem Recht muss ein Kandidat nämlich ohne Unterbruch mindestens zwei Jahre lang in der Gemeinde wohnen, wo er sich einbürgern lassen will.
Zu Ururgrossvater Blochers Zeiten war es gang und gäbe, dass sich Ortsfremdeins Bürgerrecht armer Bergdörfer einkaufen konnten, die so zu Geld für ihre Schulen und die Armenfürsorge kamen. Johann Georg Blocher zahlte in Schattenhalb denn auch eine «Einkaufssumme» von 900 Franken, was laut seinem Einbürgerungsdossier im Berner Staatsarchiv anderthalb Jahreslöhnen entsprach. Wie Finanzverwalter Kurt Zumbrunn «aus mündlicher Überlieferung» zu berichten weiss, kam das Bürgerrecht Blocher in Schattenhalb wohl «günstiger» zu stehen als andernorts, insbesondere in Bern.
Die Schweiz nur «halbe Heimat»
Auf Kantonsebene verlief die Einbürgerung nicht ohne kritische Töne: Mit einem Vermögen von 5700 Franken erfülle Blocher «die Anforderungen des Fremdengesetzes» nur «ungenügend», gab Regierungspräsident Paul Migy dem Regierungsrat und dem Kantonsparlament zu bedenken. Doch angesichts seiner 18-jährigen «Wirksamkeit als Lehrer und Armenerzieher in diesem Kanton» stimmten Regierung und Kantonsparlament der Einbürgerung dann doch zu: Letzteres am 5. Dezember 1861 mit 89 gegen 4 Stimmen. Johann Georg Blocher hatte sein «ehrerbietiges» Gesuch damit begründet, dass ihm die Schweiz «bereits zur halben Heimat geworden» sei. Er sei 1833 dem Ruf «achtbarer Hausväter» aus Schattenhalbs Nachbardorf Meiringen gefolgt, um eine Privatschule zu leiten. Nach knapp fünf Jahren zog er in eine Armenanstalt in den Kanton Zürich weiter, wo in Rorbas 1844 sein ältester Sohn Emanuel zur Welt kam: der Urgrossvater von Christoph Blocher .
In den Kanton Bern will Johann Georg Blocher bereits 1850 zurückgekehrt sein. Ums Bürgerrecht bewarb er sich «besonders» wegen seiner Kinder: Sie sollten «dem Lande ihrer Geburt» als «nützliche Staatsbürger» dienen können – ein Argument, wie man es für die erleichterte Einbürgerung hier geborener Ausländer nicht besser formulieren könnte.
Bruno Vanoni
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