14.02.2010  _  Kolumne + Goetschel + Hecht + Tier im Recht + Tieranwalt Facebook

Null Toleranz für Kater Murrli!

Die Kolumne aus der SonntagsZeitung vom 14.02.2010

Zürich bleibt die Speerspitze zivilisatorischen Fortschritts und zeigt, warum die Schweiz flächendeckend Tieranwälte braucht. So streitet unser Zürcher Tieranwalt Goetschel gerichtlich für die Interessen eines verblichenen 22-Pfund-Hechts (Gott habe seine Gräten selig). Der Monsterfisch hatte sich so sehr gewehrt, dass ein Angler zehn Minuten brauchte, um ihn einzuholen. Schon eine Minute sei zu lange, sagt der Tieranwalt und fordert Strafe. Jawoll! Nulltoleranz! Ein ethisch sauberer Fischer hätte doch einen Kollegen mit Stoppuhr zur Seite, der – kaum beisst etwas an – mitzählt „56. 57. 58. Sorry!“, um dann mit einer Sturmgewehr-Gnadensalve den Fisch von seinem Leiden zu erlösen.
Weil Rechtssicherheit auch unter Tieren herrschen soll, braucht es pro Kanton nicht einen, sondern mehrere Tieranwälte. Klagender Tieranwalt: „Euer Ehren, die Obduktion zeigt unstrittig, dass meiner Mandantin, einer physisch deutlich unterlegene Feldmaus, die dem Beklagten Kater Murrli nie etwas zu Leide getan hatte, drei Minuten lang Schmerzen zugefügt worden sind. Ich beantrage, dass der Beklagte im Tierheim verwahrt wird. Die mitverantwortliche Katzenmutter, die Deutsche Inga Selters, ist unverzüglich auszuweisen.“ Verteidigender Tieranwalt: „… beantragen wir Murrlis Verbringung ins Tierheim zugunsten einer ambulanten Massnahme aufzuschieben. Katzenmutter Selters soll die Chance haben, in einem „Nie-mehr-Mausen-dank-Miau-Mio-Stromstoss-Trainig“ Murrli auf den ethisch richtigen Pfad zurück zu führen.“

Tierethikstar Goetschel übrigens war federführend bei der Stiftung „Tier im Recht“, die – moralisch konsequent – eine vegane Lebensweise propagiert. Natürlich: Tieranwälte sind ein erster Schritt, mittelfristig brauchen wir auch den Eieranwalt. Wir brauchen Juristen, die die Würde von Schnitzeln und Fischstäbchen verfechten. (Die Detailbegründung regelt der Ethikrat.) Und weil auch Pflanzen Lebewesen sind, fehlen uns Flora- und Faunaanwälte . „Hohes Gericht. Als Darmfloraanwalt stehe ich der Einnahme von Abführmitteln äusserst kritisch…“ usw. usf

Vonnöten sind aber nicht nur all die neuen Posten, sondern Engagement und Courage von jedem einzelnen! So habe ich gestern in Shenzehn das Leiden einer Schildkröte, die in einem Kesselchen eingesperrt war, stoppen können, in dem ich tapfer und tiersolidarisch „Als Suppe bitte“ zum Wirt sagte.

Kurz vo der Erlösung im Suppentopf: Schildkröte in Shenzehn

Nachtrag:
Liest man die Artikel zum Fall des Hechtes, so erscheint Rechtswanalt Goetschel als unaufrichtig. So sagt er, dass eine Minute Kampf mit dem Hecht schon tierquälerisch sei. Um dann wieder zu relativieren, dass sage ja nicht er, das stünde in einem deutschen Gutachten. Es ginge ja nur darum, den Sachverhalt abklären zu lassen. Unsinn! Was der Tierschutzanwalt an Argumenten zusammensucht, auswählt und zitiert, das sind auch seine Argumente.
Genauso verhält es sich mit Goetschels Verhältnis zum Veganertum der Stiftung „Das Tier im Recht“. Goetschel war 13 Jahre lang Geschäftsführer der Stiftung und ist Vize im Stiftungsrat. „Das Tier im Recht“ glaubt, ethisch einwandfrei sei nur eine vegane Lebensweise. Gegenüber newsnetz.ch erklärt Goetschel dann: «Ich vertrete die Stiftung nicht nach aussen, sondern bin lediglich im Stiftungsrat.» Und es ginge mehr um eine Utopie. Wenn man Tierschutzspezialist ist, wenn man 13 Jahre lang der starke Mann in einem Club und danach Vize im Stiftungsat ist, dann weiss man, was die Positionen dieses Clubs sind. Abgesehen davon, dass sich aus den ethischen Leitlinien der Stiftung ja tatsächlich konsequent nur die Aufgabe der Nutztierhaltung folgern lässt.

Das Beispiel Goetschel zeigt, dass die Institution eines staatlich besoldeten Tieranwaltes ein Posten ist, mit dem extreme Auslegungen des Tierschutzgesetzes durch gesetzt werden sollen. Und eben nicht ein Instrument, mit Hilfe dessen dem ohnehin schon strengen Gesetz da Nachachtung verschafft würde, wo die Staatsanwälte in Sachen Tieren lasch sind (wie z.B. im Wallis).
Deshalb drängt sich für die Abstimmung vom 7. März 2010 ein Nein auf.

Die Sache wirklich sauber zu Ende gedacht hat übrigens einmal der neomarxistische Philosoph Herbert Marcuse in einem Gespräch. Marcuse meinte sinngemäss, es sei denkbar, dass man eines Tages mit der Entwicklung der Produktionsmittel und Nahrungsmittelversorgung so weit komme, dass man alle Tiere füttern könnte, so dass der grosse Fisch den kleinen nicht mehr auffressen müsste.

Und es ward Friede unter den Menschen und unter den Tieren!

Nachtrag 2010 03: Der Tieranwalt wurde, Goetschel sei Dank, mit über 70 Prozent der Stimmen und in jedem Kanton abgelehnt. Schade, dass sich nur gerade die SVP für die logische Folgerung einsetzt, dass man den Tieranwalt auch im Kanton Zürich wieder abschafft. So kriegt eine berechtigte Forderung dieses SVP-Geschmäckle.
Und noch ein Nachtrag zu den kritischen Stimmen, die mir vorgeworfen haben, ich hätte es nicht mit den Tieren: Ich hüte z.Z. gerade eine Wohnung in Mexico Ciudad samt zwei Katzen. Die eine hockt mir ständig auf dem Schoss, wenn ich am Tippen bin und legt sich vorzugsweise auf meinem Bauch, wenn ich Bolaños 1200 Opus „2666“ lese wie folgende Schockaufnahme klar beweist:
Tippen mit Katze auf dem Schoss.
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Nachtrag September 2013: Bei Spiegel Online lese ich eben einen äussert interessantes Interview mit dem Forscher Robert Arlinghaus, der aufgrund der momentanen Kenntnis- und Faktenlage zum Schluss kommt, Fische würden keinen Schmerz im menschlichen Sinne empfinden.

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